Ruder-Ordnung in Kraft

Redaktion Siegburger Ruderverein | 27. August 2020

Neue Ruderordnung in Kraft getreten

Auf der Vorstandsitzung im August 2020 haben wir die letzen Umsetzungsthemen bzgl. der neuen bzw. geänderten Ruderordnung besprochen.
Seit 11.08.2020 gilt nun die neue Ruderordnung, die auch auf der Homepage  aktualisiert wurde.

Sie gilt damit für alle Mitglieder und Gäste des Siegburger Ruderverein 1910 e.V..

Eine Anpassung war insbesondere erforderlich, weil:
– die rechtlichen Vorgaben bzgl. Organisation, Haftung usw. immer schärfer werden
– Harmonisierung mit/zu Verbands-Regelungen nötig wurden
– die erfolgreiche Kooperation mit der Bonner RG im Renn- und Jugendbereich den Betrieb erhöht hat
– viele Neumitglieder und Gäste den Weg zu uns gefunden haben und der Verein wächst
– veränderte Bedingungen wie Wasserstände zu berücksichtigen sind

Die Wesentlichen Punkte der Ruderordnung in aller Kürze:

  • Vorsicht und Rücksicht als prägende Elemente
  • Schwimm-Fähigkeit mind. Bronze-Abzeichen (bei Jugend zusätzliche Erlaubnis der Eltern)
  • Obleute (Bedeutung, Verantwortung, Prüfung)
  • Skiff-Prüfung erforderlich, um alleine Einer rudern zu dürfen (Theorie + Praxis !)
  • Regeln für das Hausrevier (Sieg ab Bootshaus)
    – Rudern ist untersagt bei definierten äußeren Bedingungen (z.B. Hochwasser + Sturm)
    – Fahrtgrenze ist bei einem Pegel Kaldauen < 40cm ist grundsätzlich der Kaldauer Kanal
    – besondere Gefahrenpunkte
    – Wendepunkte
    – Boote tragen (insbesondere Einer immer zu zweit !)
    – Dokumentation der Fahrten (elektronisches Fahrtenbuch)
  • Regelungen zur Boots-Nutzung (wer darf welche Boote rudern)
    – Nutzergruppen (vgl. auch zusätzliche Infos im Download-Bereich)
    – gesperrte Boote sind nicht zu nutzen (Eintrag elektronisches Fahrtenbuch beachten)
  • Grundsätzliche Regelungen
    – Rettungsweste (in bestimmten Situationen erforderlich)
    – Rudern bei kalten Bedingungen (Regelungen, Vorgaben, Erlaubnis der Eltern + Prüfungen)
    – Reinigung und Pflege
  • Regelungen für Wanderfahrten
    – Not-Schwimmfähigkeit aller Boote
    – Organisation und Bedeutung der Obleute
  • Wettkampf- und Jugendsport
    – Besondere Regelungen Bootsnutzung
    – Kooperation mit der Bonner RG
  • Begriffs-Definitionen (Bsp.. Anfänger)
  • Materialschäden (Vorgehen)
  • Verstöße gegen die Ruderordnung
    – Rudersperren
    – in gravierenden Fällen private Haftung/Inanspruchnahme

Bitte lest die Ruderordnung durch und haltet euch an die Regelungen!
Diese sollen zu einem sicheren und erfüllten Miteinander beitragen.

Für den Vorstand (Erik Ring – Vorsitzender)

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