Hausordnung

Hausordnung Siegburger Ruderverein 1910 e.V.

SRV-Hausordnung_20210209

1. Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für das alte Bootshaus, die neue Bootshalle (BJ 2017) und das Vereinsgelände einschließlich der Steganlage. Die im Folgenden beschriebenen Regeln gelten sowohl für Mitglieder wie auch für Gäste. Für die sportliche Nutzung wird auf die Ruder-Ordnung verwiesen.

2. Zweck
Alle Mitglieder des Siegburger Rudervereins 1910 e.V. (im weiteren SRV genannt) haben das Recht, die Liegenschaft des Vereins zu nutzen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Respektierung der Interessen ist für ein funktionierendes Vereinsleben eine Grundvoraussetzung. die folgenden Regeln dienen u.a. der Unfallverhütung. Das Gelände des SRV liegt im Landschaftsschutzgebiet, der Flusslauf der Sieg steht unter Naturschutz, daher sind sie sich daraus ergebenden besonderen Auflagen (v.a. bzgl. Verunreinigungen, Nutzung und Gewässerschutz) zu beachten. Die Benutzung der gesamten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.

3. Allgemeines
Im alten Bootshaus und der Bootshalle nebst Werkstatt besteht mit Ausnahme der Privatwohnung Rauchverbot. Für den Klub-/Schankraum und die Terrasse gelten ergänzend die Bestimmungen der Gaststättenverordnung. Unabhängig davon gilt bei allen Veranstaltungen, auch bei Vereinsgroßveranstaltungen (z.B. Herrenabend, JHV usw.) im Clubraum Rauchverbot.
Die Gänge sind freizuhalten (Fluchtwege). Das Betreten der Gebäude mit verschmutzten Schuhen (z.B. Fußball-schuhen) ist zu unterlassen. Das Abspielen von lauter Musik ist untersagt.

4. Energie / Wasser

Wasser- und Energiekosten belasten den Vereinsetat erheblich. Zum Reinigen der Boote ist Wasser vorzugsweise aus der Sieg zu entnehmen. Die Duschdauer ist auf ein Minimum zu beschränken. Der Wasser-, Papier-und Seifeverbrauch hat nach den Kriterien der Sparsamkeit zu erfolgen. Veränderungen an den technischen Einrichtungen wie z.B. den Heizkörpern (Thermostat-Ventile etc.) sind nur dem Hauswart oder anderen vom Vorstand beauftragten Personen gestattet. Nicht benötigte Beleuchtung ist auszuschalten.

5. Bootshalle
und Werkstatt (incl. Bootslagerung unter den Hallen)
Die Bootshalle dient der Lagerung von Booten und Zubehör , die angrenzende Werkstatt deren Wartung und Instand-setzung. Weitere Bootslagerplätze befinden sich unter den Hallen und im Keller. Die Boote sind auf den festgelegten Plätzen in der jeweils richtigen Ausrichtung (z.B. mit dem Bug zum Tor) abzulegen.
Sportgeräte und sonstige Ausrüstung sind nach der Benutzung an die dafür festgelegten Stellen zu räumen.

6. Umkleideräume / Duschen

Die Umkleideräume und Duschen sind sauber zu halten. Sport- und sonstige Bekleidung ist nach dem Sport mit nach Hause zu nehmen, eine Lagerung in den Vereinsräumen ist  (bis auf Ausnahmen für Trainer und Übungsleiter)  nicht gestattet. Während des Sports stehen Leihspinde im Gang zur Verfügung, diese sind anschließend wieder frei zu räumen.  Der Verein übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Verlust.

7. Sanitäranlagen
Die Sanitäranlagen sind sauber zu halten. Verschmutzungen sind dem Hauswart mitzuteilen.

8. Bootskeller und Garage

Der Keller dient ebenfalls der Lagerung von Booten und verschiedenem Zubehör. Die Garage dient der Lagerung des Katamarans, Zubehör und Gartengeräten. Die Räume sind bei Beendigung des Ruderbetriebs auf Verschluss zu kontrollieren.

9. Sonstige Keller / Dachboden / Betriebsräume

Zutritt nur mit Genehmigung des Hauswartes.

10. Clubraum / Schankraum / Terrasse

Der Aufenthalt im Klubraum/Schankraum und auf der Terrasse ist nur in angemessener Bekleidung erlaubt. Vereinsmitglieder dürfen sich auch ohne Verzehr im Klubraum/ auf der Terrasse aufhalten.
Aufgrund der Eigenbewirtschaftung sind nach dem Aufenthalt genutzte Gläser, Geschirr und Ähnliches zu reinigen und an die dafür vorgesehenen Plätze zurückzustellen. Müll ist in die bereitstehenden Behälter zu entsorgen, bei größeren Mengen direkt in die Mülltonnen außerhalb des Gebäudes. Verunreinigungen (wie heruntergefallene Speisereste) sind zu entfernen.

11. Fitnessraum
Für die Nutzung des Fitnessraumes gilt eine eigene Fitnessordnung. Der Fitnessraum darf nicht mit Straßenschuhen oder verunreinigten Schuhen betreten werden.

12. Parkplätze
Die Zahl der verfügbaren Parkplätze ist begrenzt. Der erste Parkplatz links vom Zaun zum Mühlengraben ist für den/die Mieter reserviert. Die Parkrichtung der PKW ist einzuhalten (Schräg aus Richtung Siegburg Bahnhof kommend). Parkverbot besteht vor dem Zugangstor (Absperrpfosten) und dem Eingang zu Ökonomie. Die Fluchtwege und Zufahrt zum Gelände sind freizuhalten.

13. Außengelände
Das Außengelände (Ausnahme Terrasse) dient vorrangig dem Ruderbetrieb. Ballspiele sind nur auf der Fußballwiese zulässig. Die Benutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Das Befahren des Vereinsgeländes mit KFZ sowie das Abstellen von KFZ ist verboten (Ausnahme: Be- und Entladen zur Durchführung des Rudersports und zur Instandhaltung der Immobilie). Die Bootsanhänger sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen zu parken. Hunde dürfen sich bei Betrieb nur angeleint auf dem Gelände aufhalten. Der Halter ist für alle durch das Tier verursachten Schäden haftbar. Kot ist durch den Halter umgehend zu entsorgen.

14. Steganlage
Die Steganlage ist nur für den Rudersport zu nutzen. Die maximale Belastung beträgt 12 Personen (pro Steg). Skulls / Riemen sind auf den Ablagen abzulegen. Der Steg ist nach dem An-/Ablegen umgehend freizumachen.

15. Abfall / Fremdeigentum
Das Vereinsgelände ist sauber zu halten. Privater Abfall ist von dem Verursacher zu entsorgen (nicht über die Tonnen des SRV). Fremdeigentum darf nur in Ausnahmefällen und nur mit der Genehmigung des Hauswartes zeitlich begrenzt abgestellt werden. Es ist mit Namen und Anschrift zu kennzeichnen. Eine Haftung durch den Verein erfolgt nicht.

16. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden auf der Homepage des SRV bekannt gegeben. Sofern nichts anders bestimmt ist, ist ein täglicher Betrieb zwischen 8:00 und 21:00 Uhr zulässig. Für den eigentlichen Sportbetrieb gelten die jeweiligen Ordnungen und Regelungen (z.B. Slot-Zeiten).

17. Schäden / Mängel / Haftung
Schäden und Mängel im Sinne dieser Hausordnung sind umgehend dem Hauswart zu melden.
Für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden haftet der Verursacher.

18. Schlüsselordnung / Verschluss Bootshalle und Zugangstor
Der Zugang zu einzelnen Räumen wird komplett oder teilweise durch ein RFID-basierendes System gesteuert.
An diesem System dürfen nur durch eingewiesene Personen Änderungen vorgenommen werden. Der Vorstand kann kurzfristig die Schließpläne (generell oder individuell) ändern, z.B. zur Begrenzung des Zutritts (vgl. Corona-Situation).
Änderungen werden den Betroffenen mitgeteilt (Mail oder Aushang).
Schlüssel zu nicht mit RFID ausgestatteten Türen/Toren werden nur an Funktionsträger ausgegeben. Eine Weitergabe ist nur mit Genehmigung des Hauswartes zulässig.
Die Hallentore und das Zugangstor sind beim Verlassen vom Letzten zu schließen.

19. Weisungsbefugnis
Der Hauswart oder ein von ihm Beauftragter ist gegenüber im Geltungsbereich dieser Hausordnung anwesenden Personen weisungsbefugt.

20. Verstöße
Verstöße gegen die Hausordnung werden durch den Vorstand geahndet. Dort werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden Sanktionen festgelegt. Sie umfassen die folgenden Maßnahmen: schriftliche Abmahnung – Geldbuße – zeitlich befristetes Trainingsverbot, Ruderverbot, Hausverbot – Vereinsausschluss (s. Satzung).
Der Verursacher ist auf Antrag anzuhören. Die beschlossenen Maßnahmen sind im Sitzungsprotokoll zu vermerken.

Gültig durch Vorstandsbeschluss am/seit 09.02.2021

gezeichnet
Erik Ring
1. Vorsitzender

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