Corona-Verordnung: Übersicht anmeldepflichtige Kurse und Angebote

SRV | 2. Januar 2022

Aufgrund der neuesten Corona-Verordnung NRW (gültig ab 30.12.2021) wird im Indoor-Bereich eine Beschränkung auf 2G+ (Geimpft + Genesen + Test) erforderlich.
“Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten müssen immunisierte Personen ab heute zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen. Nicht immunisierte Personen dürfen diese Angebote nach wie vor nicht in Anspruch nehmen.”

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