Spezielle Bedingungen für das Rudern während der Coronavirus Epidemie

Der Siegburger Ruderverein (SRV) unterstützt uneingeschränkt alle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Dazu gehört insbesondere die Reduzierung von sozialen Kontakten außerhalb der häuslichen Gemeinschaft auf ein absolut nötiges Minimum. Die Regelungen bzgl. Gruppengröße und Anzahl max. Hausstände sind zwingend einzuhalten.

Um eine individuelle sportliche Betätigung, die zur Unterstützung der Gesundheit allgemein empfohlen wird, auch im Ruderboot zu ermöglichen, gelten bis auf Widerruf bzw. sich ändernder Rechtslage folgende Regelungen:

  1. Das Bootshaus (Clubraum, Umkleiden, Fitness, alte WC-Anlagen) ist gesperrt
  2.  Fahrten im Einer sind für Erwachsene in stark begrenztem Umfang möglich (Skiff-Prüfung/Erlaubnis)
  3. Fahrten im Zweier  sind im begrenztem Umfang möglich
  4.  Fahrten in Booten > Zweier sind nur erlaubt, wenn die Regelungen bzgl. max. Anzahl Hausstände eingehalten werden (derzeit max.2). Hier bitte bei der Zweier-Buchung im Anmerkungsfeld die übrigen Namen mit eintragen!
  5. Ein Kontakt zwischen den Individuell Sport treibenden Personen ist zu vermeiden.
  6. Zur Sicherstellung der Kontaktvermeidung müssen alle Fahrten vorab gemeldet und genehmigt werden (vgl. Slot-Regelung)
  7. Personen, die sich nicht an die Regelungen (z.B. eine Nichteinhaltung der Slot-Zeit) halten, werden gesperrt. Im Widerholungsfall sind weitere Maßnahmen bis zum Vereinsausschluss möglich.
  8. Der Vorstand des SRV kann die Anzahl der Fahrten in seiner Gesamtheit und Häufigkeit pro Mitglied reglementieren.

Vorgaben zur Durchführung:

  1. Es werden sogenannte Slots (Zeitfenster von zwei Stunden im Abstand von jeweils 30 Minuten von 6:00 bis 19:30 Uhr) vergeben:
    •  In dieser Zeit muss erfolgen: Ankunft, Rudern, Boot/Material säubern bzw. desinfizieren, Abfahrt
    • Die An- und Abreise erfolgt in Sportsachen
  2. Je Slot gehen i.d.R. maximal 2 Boote (Einer oder Zweier, ggfs. erlaubte “Familien-Boote”) auf dem Wasser (für die Trainingszeiten gelten abweichende Regeln, die von Trainer/ÜL überwacht werden)
  3. Im Falle einer Kenterung darf die Umkleide ausnahmsweise genutzt werden (Öffnung über den Trainer, wenn erforderlich)
  4. Bei Betreten des Vereinsgeländes sind in den geöffneten neuen WC’s die Hände gründlich mit Seife zu waschen
  5. Die Griffe der genutzten Skulls sind nach jeder Fahrt zu desinfizieren oder gründlich mit Seife zu reinigen

Hinweis:

  • Die Anmeldung erfolgt immer mit Name, Vorname und E-Mail-Adresse.
  • Sie dient der geforderten Rückverfolgbarkeit (neben den Einträgen Fahrtenbuch) und muss daher korrekt erfolgen

Unsere Bitte:

Wir alle sollten dieses Möglichkeiten “vorsichtig” nutzen. Bitte vermeidet ein Verweilen am Bootshaus und reduziert Kontakte am Bootshaus auf ein Minimum.

Auf dem gesamten Gelände besteht seit 14.3.2021 Maskenpflicht.

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