Vortrag der Stadt Siegburg: Die neue Datenschutz-Grundverordnung – Ist Ihr Verein vorbereitet?

SRV | 24. April 2018

Ab dem 25. Mai 2018 gelten europaweit die Vorschriften und Maßgaben nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz. Vereine und Verbände sollten daher spätestens jetzt damit anfangen, sich mit den neuen Vorgaben vertraut zu machen und die notwendigen Anpassungen und die Umstellung vornehmen. Änderungen bringt das neue Recht insbesondere in folgenden Bereichen:

  1. Bestellung und Meldung des Datenschutzbeauftragten des Vereins an die zuständige Aufsichtsbehörde.
  2. Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnis als Dokumentation sämtlicher Prozesse, die im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten stehen.
  3. Abschluss von Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung mit externen Dritten (z.B. Cloud, Datenserver).
  4. Überarbeitung von Einwilligungserklärungen gemäß den Vorgaben der DSGVO.
  5. Prüfung und Sicherstellung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM’s) zur Sicherheit der Daten.
  6. Erstellung eines Sicherheits- und Löschkonzeptes.
  7. Sicherstellung der Betroffenenrechte.
  8.  Gestaltung erforderlicher Datenschutzerklärungen.
  9. Erhebliche Verschärfung der Sanktionen für Verstöße, auch bei Nichtumsetzung erforderlicher organisatorischer Maßnahme.

Eine Informationsveranstaltung dazu findet am Mittwoch, 16. Mai, um 18.30 Uhr in der Aula des Stadtmuseums statt. Referent ist Dr. Grischa Kehr, Anwaltssozietät Busse & Miessen, Bonn. Als Spezialist auf diesem Gebiet steht er Ihnen nach seinem Vortrag für ihre Fragen beratend zur Verfügung. Anmeldung erwünscht per E-Mail bei: angelika.vandoorn@siegburg.de.

Redaktioneller Hinweis: Wir veröffentlichen diesen Text auf Bitten der Stadt Siegburg.

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